Immobilien-Glossar saarland.immobilien
Verständliche Erklärungen zu Begriffen rund um Kauf, Miete, Energieausweis und Recht — mit Saarland-Spezifika wie der 6,5 % Grunderwerbsteuer. 44 Begriffe im Bestand.
A
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- Bedarfsausweis (Bedarfsorientierter Energieausweis)Energieausweis-Variante, die den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis technischer Daten berechnet – unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsverhalten der Bewohner.
- Bestellerprinzip (Wer bestellt, zahlt)Rechtliche Vorgabe, nach der bei Immobiliengeschäften derjenige die Maklerprovision trägt, der den Makler beauftragt – seit 2015 bei Mietwohnungen, seit Dezember 2020 mit Teilungsregel beim Kauf von Wohnimmobilien.
- Bodenrichtwert (BRW, Richtwert Grundstück)Amtlicher Durchschnittswert für unbebauten Grund und Boden je Quadratmeter, den Gutachterausschüsse aus notariellen Kaufpreisdaten alle zwei Jahre ermitteln.
- Bungalow (BUN, Flachdachbungalow, Atrium-Bungalow)Ebenerdiges Wohnhaus mit allen Wohnräumen auf einer Ebene, ohne Treppen im Wohnbereich – barrierearm, beliebt bei älteren Käufern und in Hanglagen.
C
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- Dachterrassenwohnung (Wohnung mit Dachterrasse, Terrassenwohnung)Eine Dachterrassenwohnung ist eine Wohnung im obersten oder vorletzten Geschoss mit unmittelbarem Zugang zu einer eigenen Dachterrasse als Sondernutzungsfläche.
- Denkmalschutz (Baudenkmal, denkmalgeschützte Immobilie)Rechtlicher Schutz für Gebäude mit historischem oder künstlerischem Wert — bringt Auflagen bei Sanierung, aber erhebliche steuerliche Förderung im Gegenzug.
- Doppelhaushälfte (DHH, Doppelhaus-Hälfte, Doppelhaus)Eine Doppelhaushälfte ist eine von zwei baulich verbundenen Wohneinheiten mit gemeinsamer Trennwand, jedoch separaten Eingängen und eigenem Grundstück – kostengünstiger als ein freistehendes Einfamilienhaus.
E
- Einfamilienhaus (EFH, Einfamilien-Haus)Freistehendes Wohnhaus mit einer abgeschlossenen Wohneinheit auf eigenem Grundstück – die beliebteste Eigentumsform für Familien im Saarland.
- Energieausweis (Energiepass, Gebäudeenergieausweis)Gesetzlich vorgeschriebenes Dokument nach GEG, das die energetische Qualität eines Gebäudes dokumentiert, zehn Jahre gültig ist und bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen ist.
- Erbbaurecht (Erbpacht (umgangssprachlich), Heimfall)Veräußerliches und vererbliches Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen, befristet auf meist 66 bis 99 Jahre gegen jährlichen Erbbauzins.
- Etagenwohnung (Geschosswohnung, Stockwerkswohnung)Eigentums- oder Mietwohnung, die ein vollständiges Geschoss in einem Mehrfamilienhaus belegt. Klassisches Wohnformat im Saarland und häufigstes Segment im Bestandsmarkt.
- Exposé (Immobilien-Expose, Verkaufsprospekt)Strukturiertes Verkaufsdokument einer Immobilie mit Objektdaten, Bildmaterial, Energieausweis-Pflichtangaben und Preis – zentrale Informationsgrundlage im Immobilienhandel.
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- Grundbuch (Grundbuchauszug, Grundbucheintrag)Öffentliches Register bei den Amtsgerichten, das Eigentums- und Rechtsverhältnisse an allen Grundstücken im Saarland dokumentiert und Rechtsverkehrssicherheit schafft.
- Grunderwerbsteuer (GrESt, Grunderwerbssteuer)Einmalige Landessteuer beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien. Im Saarland beträgt der Steuersatz 6,5 Prozent des Kaufpreises – bundesweit einer der beiden höchsten Sätze.
- Grundschuld (Buchgrundschuld, Briefgrundschuld, Sicherungsgrundschuld)Dingliches Sicherungsrecht in Abteilung III des Grundbuchs, das Banken zur Absicherung von Immobilienkrediten bestellen lassen. Anders als die Hypothek bleibt sie vom Darlehen losgelöst bestehen.
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- Maisonette-Wohnung (Maisonette-Wohnung, Galeriewohnung)Wohnung über zwei Geschosse mit eigener interner Treppe, die Wohnkomfort mit hausähnlichem Raumgefühl verbindet und im Saarland vor allem in Dachgeschossen anzutreffen ist.
- Maklerprovision (Courtage, Maklerlohn, Maklercourtage)Erfolgsabhängige Vergütung eines Immobilienmaklers für Nachweis oder Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags, geregelt nach Bestellerprinzip seit Dezember 2020.
- Mehrfamilienhaus (MFH, Zinshaus, Renditehaus)Wohngebäude mit mindestens drei abgeschlossenen Wohneinheiten, das in der Regel als Renditeobjekt erworben und im Ganzen gehandelt wird.
- Mietspiegel (Qualifizierter Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete)Systematische Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten, herausgegeben von Kommunen oder Interessenverbänden, die als Referenz für Mieterhöhungen und Mietanpassungen dient.
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- Nebenkosten (Betriebskosten, Mietnebenkosten)Laufende Bewirtschaftungskosten einer Immobilie, die nach Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden dürfen, wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart.
- Notarkosten (Notargebühren, Beurkundungskosten)Bundesweit einheitliche Gebühren für Beurkundung und Abwicklung eines Immobilienkaufs nach GNotKG, im Saarland zusammen mit Grundbuchkosten rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
O
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- Penthouse (Dachgeschoss-Wohnung, Premium-Etage, Attika-Wohnung)Exklusive Dachgeschoss-Wohnung mit großzügiger Terrasse, meist auf dem obersten Geschoss eines Mehrfamilienhauses. Hochpreissegment im saarländischen Wohnungsmarkt.
- Provisionsfrei (Ohne Maklercourtage, courtagefrei)Kennzeichnung in Immobilienanzeigen, dass für Käufer oder Mieter keine Maklerprovision anfällt – typisch bei Direktanbietern, Bauträgern oder durch das Bestellerprinzip.
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- Reihenhaus (RH, Reiheneckhaus, REH, Mittelhaus)Wohnhaus in geschlossener Bauweise, das beidseitig (Mittelhaus) oder einseitig (Reiheneckhaus) an Nachbargebäude grenzt und auf schmalem, tiefem Grundstück errichtet wird.
- Rendite (Mietrendite, Bruttorendite, Nettorendite)Rendite bezeichnet die prozentuale Verzinsung des in eine Immobilie investierten Kapitals – im Saarland werden Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite unterschieden.
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- Warmmiete (Bruttowarmmiete, Gesamtmiete)Warmmiete bezeichnet die monatliche Gesamtmiete aus Kaltmiete, kalten Betriebskosten und Heizkosten – jener Betrag, den der Mieter tatsächlich überweist.
- Wohnfläche (Wohnflächenberechnung, WoFlV)Rechtlich definierte Nutzfläche einer Wohnung nach der Wohnflächenverordnung; Grundlage für Mietberechnung, Kaufpreisermittlung und Nebenkostenverteilung im Saarland.
- Wohnungseigentum (Eigentumswohnung, WEG-Eigentum)Wohnungseigentum verbindet Sondereigentum an der Wohnung mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück und Gebäude – geregelt durch das Wohnungseigentumsgesetz.
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- Zinsbindung (Zinsbindungsfrist, Sollzinsbindung)Vertraglich festgelegter Zeitraum, in dem der Darlehenszins für eine Immobilienfinanzierung unveränderlich bleibt – typischerweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre.
- Zwangsversteigerung (Zwangsvollstreckung Immobilie, ZV)Gerichtliche Verwertung einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigern – das Mindestgebot liegt bei der ersten Versteigerung bei 50 Prozent des Verkehrswerts.