Das Hausgeld bezeichnet die regelmäßige Vorauszahlung, die jeder Eigentümer einer Wohnung oder Teileigentumseinheit an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) leistet. Die Höhe richtet sich nach dem von der Eigentümerversammlung beschlossenen Wirtschaftsplan und wird nach dem jeweiligen Miteigentumsanteil verteilt. Das Hausgeld sichert die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit des Gemeinschaftseigentums und darf nicht mit dem staatlichen Wohngeld (Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz) verwechselt werden.
Zusammensetzung des Hausgelds
Das Hausgeld gliedert sich in drei Hauptbestandteile, die rechtlich in § 16 Abs. 2 und § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG verankert sind:
- Bewirtschaftungskosten des Gemeinschaftseigentums: Dazu zählen Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Müllentsorgung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Strom für Gemeinschaftsflächen und Aufzugsanlagen sowie Schornsteinfegergebühren.
- Verwaltungskosten: Honorar der Hausverwaltung, Kontoführungsgebühren, Kosten für Eigentümerversammlungen, Porto und gegebenenfalls Wirtschaftsprüfung der Jahresabrechnung.
- Zuführung zur Instandhaltungsrücklage: Gesetzlich vorgeschrieben nach § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG. Diese Rücklage dient zur Finanzierung künftiger größerer Instandsetzungsmaßnahmen (Dachsanierung, Fassade, Heizungserneuerung). Die Rücklagenhöhe sollte sich am Alter und Zustand des Gebäudes orientieren.
- Sonstige Kosten: Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Winterdienst, Wartungsverträge für Heizung, Aufzug, Brandschutzanlagen und Rauchmelder.
Umlagefähigkeit auf Mieter im Saarland
Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, können einen Teil des Hausgelds als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt bundeseinheitlich, welche Positionen umlagefähig sind. Nicht umlegbar sind insbesondere Verwaltungskosten, Rücklagenzuführung sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen. Im Saarland existiert keine Mietpreisbremse – es ist das einzige westdeutsche Bundesland ohne entsprechende Landesverordnung nach § 556d BGB –, sodass die Kalkulation der Gesamtrendite aus Kaltmiete abzüglich nicht umlagefähiger Hausgeldanteile für Kapitalanleger eine wichtige Rolle spielt.
Größenordnung und Marktübersicht Saarland
Die Höhe des Hausgelds variiert erheblich je nach Baujahr, Ausstattung und Lage der Wohnanlage. Im saarländischen Bestandsmarkt bewegen sich die monatlichen Hausgeldzahlungen typischerweise zwischen 2,00 und 4,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Neubauprojekte mit gehobener Ausstattung – Tiefgarage, Aufzug, Concierge-Service, großzügige Außenanlagen – können Werte von 5,00 bis 6,50 Euro/m² erreichen. Ältere Anlagen der 1960er- und 1970er-Jahre mit aufgeschobenen Sanierungen weisen gelegentlich niedriges laufendes Hausgeld auf, bergen aber das Risiko hoher Sonderumlagen, wenn größere Instandsetzungen anstehen (Beispiel: Wärmedämmung nach GEG, Austausch von Heizungsanlagen, Balkonsanierung).
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Sonderumlagen
Der Verwalter legt jährlich einen Wirtschaftsplan vor, der von der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen wird (§ 28 Abs. 1 WEG). Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung, aus der sich ergibt, ob Nachzahlungen oder Guthaben entstanden sind. Übersteigen notwendige Ausgaben die Rücklage – etwa bei einer umfassenden Dachsanierung –, beschließt die Versammlung eine Sonderumlage, die alle Eigentümer anteilig zu tragen haben. Käufer einer Eigentumswohnung sollten daher stets die letzten zwei Jahresabrechnungen, das aktuelle Rücklagenprotokoll und das Instandhaltungsprotokoll prüfen. Eine zu niedrige Rücklage (Faustregel: mindestens 0,80–1,20 Euro/m² monatlich, je nach Gebäudealter) ist ein Indikator für künftigen Sanierungsstau.
Rechtliche und steuerliche Einordnung
Das Hausgeld ist zivilrechtlich eine Beitragspflicht aus dem Sondereigentum und entsteht kraft Gesetzes mit Eintragung ins Grundbuch. Steuerlich können vermietende Eigentümer die nicht umlagefähigen Anteile (Verwaltung, Rücklage) sowie die umlagefähigen, aber tatsächlich nicht umgelegten Anteile als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Eigennutzer können lediglich haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Gartenpflege, Hausmeister) und Handwerkerleistungen im Rahmen des § 35a EStG steuerlich absetzen. Die Grunderwerbsteuer im Saarland von 6,5 Prozent – bundesweit einer der zwei höchsten Sätze – macht die Gesamtkostenbetrachtung beim Wohnungskauf besonders wichtig; ein hohes Hausgeld mindert die Liquidität und sollte in die Finanzierungsplanung einbezogen werden.
Praxis-Empfehlung für Käufer
Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags empfiehlt es sich, folgende Unterlagen anzufordern und zu prüfen:
- Wirtschaftsplan des laufenden Jahres: Zeigt die geplante Hausgeldhöhe und Rücklagenzuführung.
- Jahresabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre: Decken Nachzahlungstrends oder ungewöhnlich hohe Einzelposten auf.
- Protokolle der Eigentümerversammlungen: Hier werden Sonderumlagen, Sanierungsvorhaben und Streitfälle dokumentiert.
- Stand der Instandhaltungsrücklage: Eine Rücklage unterhalb von 50 Euro/m² Wohnfläche bei Gebäuden älter als 20 Jahre ist oft ein Warnsignal.
- Beschlusssammlung: Gibt Aufschluss über anstehende Großprojekte (Fassadendämmung, Heizungstausch) und deren Finanzierung.
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