Zum Hauptinhalt springen
N

Notarkosten

auch: Notargebühren, Beurkundungskosten

Bundesweit einheitliche Gebühren für Beurkundung und Abwicklung eines Immobilienkaufs nach GNotKG, im Saarland zusammen mit Grundbuchkosten rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.

Der Immobilienerwerb im Saarland unterliegt der notariellen Beurkundungspflicht nach § 311b BGB. Die dabei anfallenden Notarkosten richten sich bundesweit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind damit nicht verhandelbar – anders als etwa die Maklerprovision seit Einführung des Bestellerprinzips im Dezember 2020.

Leistungsspektrum des Notars im Saarland

Die notarielle Tätigkeit erstreckt sich über den gesamten Transaktionsprozess und umfasst mehrere Schritte, die im GNotKG einzeln abgerechnet werden:

  • Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags unter Berücksichtigung saarländischer Besonderheiten (z. B. Vorkaufsrechte der Gemeinden).
  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zum Schutz des Käufers.
  • Koordination mit dem Finanzamt für die saarländische Grunderwerbsteuer (6,5 %, höchster Satz bundesweit).
  • Löschung bestehender Grundschulden des Verkäufers und Bestellung neuer Grundschulden für die Käuferfinanzierung.
  • Überwachung der Fälligkeiten und finale Eigentumsumschreibung beim zuständigen Amtsgericht (LVGL Saarland als Datenbasis).

Kostenstruktur und Größenordnungen

Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, die sich am Kaufpreis orientieren. Für eine typische Transaktion im Saarland – etwa ein Bestandshaus zum Median von 300.000 € – ergibt sich folgende Aufteilung:

  • Notargebühren für Kaufvertragsbeurkundung: etwa 1,0 bis 1,2 Prozent des Kaufpreises (3.000 bis 3.600 €).
  • Grundbuchkosten beim Amtsgericht: rund 0,5 Prozent (ca. 1.500 €).
  • Grundschuldbestellung (falls Fremdfinanzierung): zusätzlich etwa 0,2 bis 0,3 Prozent der Darlehenssumme.
  • Löschungsbewilligung für alte Grundschulden: je nach Anzahl der Gläubiger 150 bis 400 €, getragen vom Verkäufer.

Insgesamt bewegen sich die Notarkosten inklusive Grundbuchgebühren im Saarland zwischen 1,5 und 2,0 Prozent des Kaufpreises. Dieser Wert liegt bundesweit im üblichen Korridor; die saarländische Besonderheit liegt weniger in den Notarkosten selbst als in der deutlich höheren Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent, die separat anfällt.

Lastenteilung zwischen Käufer und Verkäufer

Im Regelfall trägt der Käufer sämtliche Notar- und Grundbuchkosten, da er den Eigentumsübergang initiiert und von der Rechtsicherheit profitiert. Einzige Ausnahme: Die Löschung alter Grundschulden obliegt dem Verkäufer, weil diese aus seiner Finanzierungshistorie stammen. Der Notar fordert beide Parteien als Gesamtschuldner an, rechnet jedoch intern pro Position ab. Saarländische Kaufverträge enthalten häufig eine explizite Klausel zur Kostentragung, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Kaufnebenkosten und Finanzierungsplanung

Notarkosten gehören neben der Grunderwerbsteuer (im Saarland 6,5 %) und der Maklerprovision (je 3,57 % Käufer/Verkäufer inkl. MwSt.) zu den Kaufnebenkosten. Banken und Sparkassen im Saarland – darunter die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) – finanzieren diese Positionen in der Regel nicht mit; sie müssen aus Eigenmitteln gezahlt werden. Für ein Haus zu 300.000 € summieren sich Grunderwerbsteuer (19.500 €), Notarkosten (ca. 5.000 €) und eventuell Maklerprovision (10.710 €) auf insgesamt rund 35.000 € – ein Betrag, der bei der Eigenkapitalplanung häufig unterschätzt wird.

Vergleich zur übrigen Bundesrepublik

Die Notarkosten selbst sind im Saarland identisch mit denen in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Gesamtbelastung durch Kaufnebenkosten: Während in Bayern bei 3,5 % Grunderwerbsteuer die Gesamtnebenkosten bei etwa 6 bis 7 % liegen, erreichen sie im Saarland durch die 6,5 % Grunderwerbsteuer rund 9 bis 10 % des Kaufpreises. Diese Spreizung beeinflusst die Eigenkapitalquote und damit die Finanzierungsfähigkeit, insbesondere für Erstkäufer im Regionalverband Saarbrücken und den fünf Landkreisen.