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Kaltmiete

auch: Nettokaltmiete, Grundmiete

Kaltmiete bezeichnet die reine Nutzungsmiete für Wohnraum ohne Betriebskosten und Heizung – zentrale Bezugsgröße für Mietspiegel, Mieterhöhungen und gesetzliche Obergrenzen.

Die Kaltmiete bezeichnet den Betrag, den ein Mieter ausschließlich für die Nutzung der Wohnfläche zahlt – ohne Betriebskosten, Heizung und Warmwasser. Im juristischen und immobilienwirtschaftlichen Kontext sind die Begriffe Nettokaltmiete und Grundmiete synonym. Die Kaltmiete bildet die zentrale Bezugsgröße für Mietspiegel, Mieterhöhungsgrenzen und die Mietpreisbremse. Im Saarland spielt sie aufgrund der spezifischen Rechtslage – das einzige westdeutsche Bundesland ohne Mietpreisbremse – eine besonders transparente Rolle im Mietvertragsrecht.

Abgrenzung zu Bruttokaltmiete und Warmmiete

Im Mietrecht werden drei zentrale Begriffe unterschieden:

  • Kaltmiete (Nettokaltmiete): reiner Nutzungspreis der Wohnfläche ohne jegliche Nebenkosten.
  • Bruttokaltmiete: Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Grundsteuer).
  • Warmmiete (Bruttowarmmiete): Bruttokaltmiete zuzüglich Heizkosten und Warmwasseraufbereitung.

Für Mieter ist die Warmmiete die tatsächlich monatlich zu zahlende Summe. Rechtlich und statistisch wird jedoch stets die Kaltmiete als Vergleichsmaßstab herangezogen, weil Betriebskosten stark schwanken und regional unterschiedlich ausfallen können.

Berechnung und Saarland-Marktniveau

Die Kaltmiete wird üblicherweise in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben, um Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten herzustellen. Im Saarland liegt das Kaltmietniveau 2024/2025 im Bestandsmarkt durchschnittlich zwischen 6,50 und 9,80 Euro pro Quadratmeter, abhängig von Lage, Baujahr, Ausstattungsstandard und Gemeindegröße. Im Regionalverband Saarbrücken bewegen sich Kaltmieten tendenziell am oberen Ende dieser Spanne, in ländlichen Landkreisen (Merzig-Wadern, St. Wendel) am unteren. Neubauwohnungen und kernsanierte Objekte können in zentralen Lagen auch 11,00 bis 13,00 Euro pro Quadratmeter erreichen. Das Saarland liegt damit im bundesweiten Vergleich im moderaten Mittelfeld – deutlich unterhalb von München (18–25 €/m²), Frankfurt (14–20 €/m²) oder Hamburg (12–18 €/m²), aber über ostdeutschen Flächenländern wie Sachsen-Anhalt oder Thüringen.

Gesetzliche Obergrenzen und Mieterschutz

Die zulässige Höhe der Kaltmiete wird durch mehrere bundesgesetzliche Instrumente begrenzt:

  • Mietpreisbremse (§ 556d BGB): Bei Neuvermietung darf die Kaltmiete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – sofern eine Landesverordnung für das betreffende Gebiet besteht. Im Saarland wurde bislang keine Mietpreisbremse verordnet – Stand 2025 ist das Saarland das einzige westdeutsche Flächenland ohne diese Regelung.
  • Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis dürfen innerhalb von drei Jahren maximal 20 Prozent betragen; in angespannten Wohnungsmärkten kann diese Grenze auf 15 Prozent abgesenkt werden.
  • Mietwucher (§ 5 WiStG, § 291 StGB): Eine Kaltmiete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und eine Zwangslage des Mieters ausnutzt, erfüllt den Tatbestand des Wuchers und ist strafbar.

Mietspiegel – sofern qualifiziert nach § 558d BGB erstellt – dienen als amtliche Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete. Im Saarland existieren qualifizierte Mietspiegel unter anderem für den Regionalverband Saarbrücken.

Bedeutung für Vermieter und Mieter im Saarland

Für Vermieter ist die Kaltmiete die zentrale Ertragsgröße: Sie bestimmt die Bruttomietrendite und fließt in die Bewertung von Renditeobjekten ein. Im Saarland liegt die durchschnittliche Bruttomietrendite bei Bestandswohnungen zwischen 4,2 und 5,8 Prozent – moderat attraktiv im Vergleich zu hochpreisigen Metropolregionen (München 2,5–3,5 %), aber weniger dynamisch als in ostdeutschen Schwarmstädten (Leipzig 5,5–7,0 %).

Für Mieter bietet die Kaltmiete Transparenz: Sie erlaubt den direkten Vergleich mit Mietspiegeln und schützt vor versteckten Kostenblöcken. Da das Saarland keine Mietpreisbremse kennt, entfällt die Möglichkeit, überhöhte Neuvermietungsmieten rückwirkend zu rügen – umso wichtiger ist die Prüfung der Vergleichsmiete vor Vertragsabschluss. Die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent im Saarland – bundesweit einer der beiden höchsten Sätze – macht den Erwerb von Wohneigentum vergleichsweise teuer und erhöht indirekt die Nachfrage am Mietmarkt.

Praxistipp: Kaltmiete im Mietvertrag prüfen

Im Mietvertrag sollte die Kaltmiete klar von den Vorauszahlungen für Betriebskosten getrennt ausgewiesen sein. Nur so lassen sich Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB nachvollziehen, die sich ausschließlich auf die Kaltmiete beziehen. Eine pauschale Warmmiete ohne Aufschlüsselung erschwert spätere Anpassungen und Abrechnungen. Mieter im Saarland sollten bei Neuvermietungen die Kaltmiete mit dem qualifizierten Mietspiegel abgleichen – auch ohne Mietpreisbremse bietet dieser Orientierung und Argumentationsgrundlage für Verhandlungen.